Nutzungsbedingungen
Softwarelizenzvertrag für SMARTfloor Hub
PHYWE Systeme GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Breite 10
D-37079 Göttingen
Im Folgenden "Lizenzgeber"
BITTE LESEN SIE DIESEN SOFTWARELIZENZVERTRAG ("LIZENZ") SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN.
VERWENDEN SIE DIE SOFTWARE NICHT, WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGS NICHT EINVERSTANDEN SIND.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand dieses Vertrages sind die Lizenzierung der Software SMARTfloor Hub, bestehend aus den in Absatz 2
genannten Anwendungen (im Folgenden "Software") und SMARTfloor Inhalte in Form von Gedächtnis, Bewegungs- und
Unterhaltungsspielen gemäß Anlage 1 (im Folgenden "Content"). Diese Bedingungen sind nur im Verhältnis zwischen dem
Lizenzgeber und einer Lehreinrichtung oder einem Unternehmer i. S. d. § 14 BGB anwendbar.
- Als Software werden die folgenden Anwendungen bezeichnet:
- Suchfunktion: Suche nach SMARTfloor Inhalten, Filterfunktion, Anzeige der Ergebnisse
- Sortierfunktion: Sortieren der angezeigten SMARTfloor Inhalte nach nach dem Titel (auf- oder absteigend) oder
dem Datum (auf- oder absteigend)
- Inhalt erstellen: Anlegen eigener SMARTfloor Inhalte mit individuellem Titel, Beschreibung und Vorschaubild
- Gruppenfunktion: Anlegen eigener Gruppen für einen definierten Benutzerkreis (z.B. eine Klasse), die
eigenständig SMARTfloor Inhalte hochladen können
- Technische Infrastruktur: Anpassung eines individuellen Profils, Dateiuploads auf den Webserver des
Lizenzgebers bis zu einer Dateigröße von 50 MB (einzelner Upload).
Ihnen wird der Zugriff auf sämtliche im Zeitpunkt der Nutzung zur Verfügung gestellten SMARTfloor Inhalte
gewährt.
- Die Software enthält Bestandteile, die als Open Source Software lizenziert sind (im Folgenden "Open Source
Komponenten" genannt), die in Anlage 2 aufgelistet sind. Soweit die Open Source Lizenzen verlangen, dass der
Sourcecode der Open Source Komponenten zur Verfügung gestellt werden muss, ist in Anlage 2 vermerkt, auf welche Art
und Weise der Lizenzgeber den Sourcecode zur Verfügung stellt.
- Die Software und der Content werden per Datenübertragung über das Internet mit einer Erreichbarkeit von 98,5% im
Jahresdurchschnitt gewährt. Wartungsfenster von 10 Stunden/Monat werden hierbei nicht mitgerechnet, vorausgesetzt,
die Wartung erfolgt außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten, also außerhalb des Zeitraums von 8:00 Uhr bis 17:00
Uhr werktags.
- Als Clientsoftware wird ein gängiger aktueller Browser vorausgesetzt, also etwa Mozilla Firefox, Google Chrome,
Apple Safari.
§ 2 Nutzungsbedingungen
- Die folgenden Nutzungsbedingungen aus § 2 Absatz 2 gelten nur für diejenigen Softwarebestandteile, die keiner Open
Source Lizenz unterliegen (im Folgenden "proprietäre Komponenten" genannt) und diejenigen Open Source Komponenten,
deren Lizenzen nicht über eine strenge Copyleft-Klausel i.S.d. § 2 Abs. 5 dieser Lizenzbedingungen verfügen (im
Folgenden gemeinsam "lizenzierbare Komponenten").
- Der Lizenzgeber räumt Ihnen an den lizenzierbaren Komponenten das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte
nicht ausschließliche Nutzungsrecht ein, diese im Rahmen der von Ihnen veranstalteten Unterrichtseinheiten und deren
Vor- oder Nachbereitung zu verwenden. Der Lizenzgeber räumt Ihnen das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte
Nutzungsrecht am mitgelieferten Content ein, diesen im Rahmen der von Ihnen veranstalteten Unterrichtseinheiten zu
verwenden und für den eigenen Gebrauch zu modifizieren, oder auf Basis des Contents neue Unterrichtseinheiten zu
erschaffen. Sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte sowohl an den lizenzierbaren Komponenten als auch am Content sind
nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
- Für die Nutzung der Software ist eine Registrierung erforderlich. Sie sind für die Geheimhaltung der Anmeldedaten
verantwortlich. Falls Sie feststellen oder einen begründeten Verdacht haben, dass ein Verlust, Diebstahl oder eine
unbefugte Offenlegung der Anmeldedaten gegeben sind, sind Sie verpflichtet, dies dem Lizenzgeber unverzüglich unter
smartfloor@phywe.de mitzuteilen.
- Für die Nutzung der Software wird eine Verbindung zum Internet benötigt. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass bei
mobilen Endgeräten hierdurch Kosten entstehen können, soweit diese nicht über ein WLAN mit dem Internet verbunden
sind. Die Kosten für die Internetverbindung haben Sie selbst zu tragen.
- Mit Nutzung der Software verpflichten Sie sich, den Content oder Teile davon nicht weiterzuverbreiten, zu
übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, zu vermieten, zu teilen, zu verleihen, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise
zu übertragen, es sei denn, dies wird Ihnen ausdrücklich durch den Lizenzgeber erlaubt.
- Der Content der Software wird durch den Lizenzgeber fortlaufend aktualisiert, ergänzt und gepflegt. Der Lizenzgeber
ist berechtigt den Content und die Software zu ändern, auszutauschen oder zu entfernen. Aus einer freiwilligen
Erweiterung der Software und des Contents kann kein Anspruch gegenüber dem Lizenzgeber abgeleitet werden.
- Der Zugriff auf die Software mit einem Account kann jeweils nur durch ein internetfähiges Endgerät gleichzeitig
erfolgen (beispielsweise durch ein Tablet, Smartphone, PC, Fernsehgerät oder Smartboard).
- Das in § 2 Abs. 2 genannte Nutzungsrecht ist für die proprietären Komponenten auf den Objektcode der Software
beschränkt. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, Ihnen den Quellcode (Source Code) zur Verfügung zu stellen.
Ihnen ist es untersagt, den Objektcode der proprietären Komponenten zurückzuentwickeln (Reengineering), zu
reassemblen oder in welcher Weise auch immer zu bearbeiten oder zu ändern. Zur Dekompilierung des Objektcodes sind
Sie nur berechtigt, soweit dies zur Herstellung der Interoperabilität mit anderen Programmen notwendig ist, Ihnen
die hierzu erforderlichen Informationen noch nicht zugänglich gemacht worden sind und sich die
Dekompilierungsarbeiten auf die entsprechenden Teile des ursprünglichen Programms beschränken.
- Für die Open Source Komponenten, die unter Lizenzen mit einer strengen Copyleft-Klausel stehen, die neben der
Veröffentlichung des Sourcecodes verlangen, dass Nutzungsrechte an den Programmen nur unter der jeweiligen
Open-Source-Lizenz eingeräumt werden dürfen, wie etwa die verschiedenen Versionen der GNU General Public License
oder der Eclipse Public License, gelten ausschließlich die Bedingungen der diesbezüglich in Anlage 2 genannten
Lizenzen. Sie sind berechtigt, auch die Open Source Komponenten, die unter Lizenzen mit einer strengen
Copyleft-Klausel stehen, in dem in § 2 Absatz 2 beschriebenen Umfang zu nutzen.
§ 3 Vergütung
- Die Nutzung der Software und des Contents ist nach der Registrierung nach eigenem billigen Ermessen des Lizenzgeber
im eingeschränkten Umfang kostenfrei möglich. Ein Anspruch auf kostenfreie Nutzung besteht nicht. Dem Lizenzgeber
bleibt vorbehalten, jeweils dauerhaft oder vorübergehend zunächst kostenfrei verfügbarer Content jederzeit
kostenpflichtig zu machen oder zuvor kostenpflichtiger Content kostenfrei zugänglich zu machen. Eine Kostenpflicht
für den Lizenznehmer entsteht jedoch nur, wenn hierüber ein Vertrag zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen zustande
gekommen und Sie zuvor von dem Lizenzgeber ausdrücklich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf die
Kostenpflichtigkeit hingewiesen worden sind.
- Im Falle der kostenpflichtige Nutzung zahlen Sie dem Lizenzgeber jeweils eine Lizenzgebühr für die Einräumung der
Nutzungsrechte an den proprietären Komponenten der Software und dem Content. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich
nach den Listenpreisen des Lizenzgebers, soweit der Lizenzgeber nicht in einem Angebot etwas Abweichendes vermerkt
hat. Die Zahlung hat vor der Bereitstellung des kostenpflichtigen Content zu erfolgen.
- Es wird hiermit klargestellt, dass die Lizenzgebühren nicht, auch nicht teilweise, für die Einräumung der
Nutzungsrechte an den in den Produkten teilweise enthaltenen Open-Source Komponenten gezahlt werden.
- Alle Gebühren, Preise und Vergütungen verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
- Die Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen Ihrerseits ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen möglich. Dies bezieht sich nicht auf Ansprüche, die sich aus diesem Lizenzvertrag als synallagmatischem
Schuldverhältnis ergeben.
- Geraten Sie mit den nach diesem Vertrag geschuldeten Zahlungen in Verzug, ist der Lizenzgeber berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
§ 4 Installation und Schulung
Die Installation der Software und Schulungen über die Bedienung der Software sind nicht Vertragsgegenstand dieses
Lizenzvertrages und werden durch den Lizenzgeber nicht geschuldet.
§ 5 Haftung
- Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt, soweit Schäden verursacht werden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Lizenzgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder grobe Fahrlässigkeit seiner Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für
Vorsatz der Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Der Lizenzgeber haftet zudem unbegrenzt bei leicht fahrlässiger
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Lizenzgeber, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
- Darüber hinaus haftet der Lizenzgeber im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung (durch den Lizenzgeber, seiner
gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen) von solchen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf ("Kardinalpflichten"), nur in Höhe des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
- Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung im Übrigen ausgeschlossen.
- Die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden sind der Höhe nach auf 50 € beschränkt.
- Im Falle des Datenverlustes haftet der Lizenzgeber im Rahmen der vorstehenden Absätze nur, soweit der Datenverlust
trotz einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch Sie eingetreten ist, bzw. auch bei einer ordnungsgemäßen
Datensicherung durch Sie eingetreten wäre.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zu Gunsten der Mitarbeiter und Beauftragten des
Lizenzgebers.
- Die Haftung des Lizenzgebers im gesetzlichen Rahmen nach zwingenden Gesetzen, insbesondere dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 6 Gewährleistung
- Nur solche Fehler der Software, die deren Wert oder Tauglichkeit zum vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mindern,
verpflichten den Lizenzgeber zur Gewährleistung.
- Das Gewährleistungsrecht erlischt ein Jahr nach Einrichtung des Benutzerkontos.
- Im Gewährleistungsfall ist der Lizenzgeber grundsätzlich berechtigt, die Software nach eigener Wahl nachzubessern
oder Ersatz zu liefern. Verweigert der Lizenzgeber die Nachbesserung oder Ersatzlieferung, befindet sich der
Lizenzgeber mit ihr in Verzug. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl oder ist die Nachbesserung Ihnen im
Einzelfall nicht zuzumuten, sind Sie im Falle einer kostenpflichtigen Nutzung nach Ihrer Wahl nur berechtigt,
Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) zu verlangen.
- Es obliegt Ihnen, geeignete Hardware/Rechnertypen für die Software bereitzustellen. Hierfür leistet der
Lizenzgeber keine Gewähr. Der Lizenzgeber lässt Ihnen auf Anfrage ein Datenblatt über die Hardware-Anforderungen für
die Software zukommen.
- Hat der Lizenzgeber im Falle einer kostenpflichtigen Nutzung Eigenschaften der Software oder des Content zugesichert
oder Fehler dieser Gegenstände arglistig verschwiegen, ist der Lizenzgeber verpflichtet, Ihnen nach Ihrer Wahl statt
der Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder der Rückgängigmachung des Vertrags (Kündigung) den entstandenen
Schaden zu ersetzen.
§ 7 Updates
Soweit der Lizenzgeber nach Ablauf der Gewährleistungsfrist Updates zur Verfügung stellt, erfolgt dies aus Kulanz auf
rein freiwilliger Basis.
Soweit Updates neue Open Source Komponenten enthalten, können die kompletten Lizenztexte in der Software nachgelesen
werden.
§ 8 Dauer des Vertrags
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Ihr Recht, den proprietären Teil der Software und den Content zu nutzen, erlischt, sofern Sie die in diesem
Vertrag festgelegten Nutzungsbedingungen verletzen. Eine Verletzung in diesem Sinne liegt bei Verstoß gegen die
Ihnen nach § 2 eingeräumten Nutzungsrechte vor.
- Die ordnungsgemäße Benutzung des proprietären Teils der Software und des Content ist Bedingung für die nach diesem
Lizenzvertrag eingeräumten Nutzungsrechte. Bei Verstoß hiergegen endet Ihre Nutzungsbefugnis, ohne dass es einer
Kündigung des Vertrags bedarf.
§ 9 Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen dieses Lizenzvertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers gelten neben diesen Lizenzbedingungen nicht. Dies gilt auch
dann, wenn den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers nicht ausdrücklich widersprochen wird.
- Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung als vereinbart gelten,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Diese Lizenzbedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen
vom 11. April 1980 über Verträge im internationalen Warenkauf ist nicht anzuwenden.
- Gerichtsstand ist Göttingen.
- Anglers Graze
- Galaxy Odyssey
- Mole Mauler
- Simon Says
- Tic Tac Toe
Lizenzen von Third Party Software
Dieses Produkt enthält Softwarebestandteile ("Komponenten"), die von dritten Parteien entwickelt wurden. Der
Quellcode der verwendeten Softwarebestandteile ist bei der PHYWE Systeme GmbH & Co. KG beginnend ab Kauf bis zu
drei Jahre auf Anfrage beziehbar (smartfloor@phywe.de) insofern dies in der jeweiligen Lizenz gefordert ist.